Einzel- und TagesTickets
Infos zum Einzelticket
- Gilt für eine einzelne Fahrt in Ihrer gewählten Preisstufe
- Erhältlich online im Ticket-Shop oder in unserer App
Infos zum Ticket
- Mit dem 24-/48-StundenTicket sind Sie alleine oder in einer Gruppe mit bis zu fünf Personen in allen Bussen, Bahnen und Zügen (2. Klasse) des ÖPNV mobil.
- Das Ticket gilt 24 oder alternativ 48 Stunden ab Entwertung. In dieser Zeit können Sie in Ihrem Geltungsbereich beliebig oft fahren.
- Das 24-/48-StundenTicket lohnt sich bereits ab der dritten Fahrt, in der Preisstufe D sogar ab der zweiten.
Erhältlich online im Ticket-Shop oder in unserer App
Monatskarten
- Gültig für beliebig viele Fahrten im gewählten Geltungsbereich an den im Ticket angegebenen 30 Tagen.
- Mo-Fr nach 19 Uhr, an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen ist die Mitnahme von bis zu 3 Kindern unter 15 Jahren im jeweiligen Geltungsbereich möglich.
- Auch als 9 Uhr Variante erhältlich.
- Erhältlich in unserer App
- Gültig für beliebig viele Fahrten im gewählten Geltungsbereich an den im Ticket angegebenen 30 Tagen.
- Mo-Fr nach 19 Uhr, an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen ist das Ticket im VRR verbundweit gültig und die Mitnahme eines weiteren Erwachsenen und von bis zu 3 Kindern unter 15 Jahren im gesamten Verbundraum möglich.
- Auch als 9 Uhr Variante erhältlich.
Erhältlich im in unserer App
- Rabattiertes Monatsticket für Schüler:innen und Auszubildende, bestehend aus Trägerkarte und Wertmarke
- Persönliche Ausstellung
- Nur auf besonderem Antrag mit Bescheinigung der Schule bzw. Ausbildungsstätte erhältlich
- Nur gültig mit Lichtbildausweis
Zuschläge & Zusatzwertmarken
- Für die einzelne Fahrt mit ZusatzTicket
- Für die regelmäßige Nutzung mit Zusatzwertmarke zum Monatsticket
- Inhaber:innen von Tickets im Ausbildungsverkehr (SemesterTicket, SchokoTicket, etc.) dürfen die 1. Wagenklasse der DB AG nicht nutzen!
- Zuschläge für einzelne Fahrten sind nicht erhältlich
- Inhaber:innen von SemesterTickets und Sondertarifen, wie z.B. KombiTickets, dürfen den DB-Fernverkehr nicht nutzen