Jeder Fahrgast muss vor Reiseantritt in Besitz einer gültigen Fahrkarte sein - Nachlösen in den Regionalzügen ist nicht mehr möglich. So haben unsere Kundenbetreuer im Nahverkehr (KiN) mehr Zeit, Sie zu betreuen und mit Informationen zu versorgen.
Wer bei der Fahrkartenkontrolle ohne gültige Fahrkarte angetroffen wird, bezahlt den doppelten Fahrpreis, mindestens jedoch 60,- Euro. Unser Personal ist außerdem dazu verpflichtet, die Personalien aufzunehmen. War keine DB Verkaufsstelle geöffnet und der DB Automat gestört, können Sie in den Zug einsteigen. Im Falle einer Kontrolle werden Sie zunächst als Fahrgast ohne gültige Fahrkarte eingestuft. Allerdings mit einem Vermerk über den defekten Fahrkartenautomaten. Der angegebene Schachverhalt wird von der Fahrpreisnacherhebungsstelle geprüft, so dass ggf. nur der normale Fahrpreis zu entrichten ist.
Hier erhalten Sie Ihre Fahrkarte
Fahrkarten erhalten Sie u.a. am DB Automaten, in allen DB Verkaufsstellen und DB Agenturen sowie unter der Servicenummer der Deutschen Bahn 030 2970 oder auch hier online in der Verbindungssuche.
Information rund um ein Abonnement für Angebote in Baden-Württemberg erhalten Sie beim DB Abo-Center unter 030 72022736: Die Mitarbeiter:innen hier sind von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr für Sie zu erreichen.